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Frankfurter Rundschau, 23. September 2006

 

Schnelles Geld


Bei Arbeitgeber-Darlehen entfallen langwierige Bonitätsprüfungen, und die Zinsen sind meist niedrig
 
Die aktuelle Frage zum Arbeitsrecht kommt von Peter H.:
"Welche Vorteile hat ein Arbeitgeber-Darlehen für mich?"
 
Die Antwort gibt Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Hotze:

 
Trotz einer Vielzahl verlockender Angebote von professionellen Kreditinstituten gelingt es Menschen, die einen Kredit aufnehmen wollen, oft nicht, kurzfristig das dringend benötigte Geld zu erhalten. Dabei steigt insbesondere im Bereich der niedrigeren Lohngruppen die Pro-Kopf-Verschuldung ständig.
 
In derartigen Fällen hat sich seit Jahren eine gängige Alternative entwickelt: Der Arbeitgeber gewährt seinem Angestellten ein Darlehen. Bei den Kreditinstituten vorgeschrieben aufwendige Bonitätsprüfungen und Sicherheiten entfallen hier. Zudem sind dem Arbeitgeber die Einkommenssituation und etwaige Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitnehmers bestens bekannt, so dass die nötige Vertrauensbasis im Normalfall bereits besteht.
 
Die Einigung zwischen den beiden Darlehenparteien, hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber, erfolgt dann nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach die Rückzahlungsmodalitäten grundsätzlich frei verhandelbar sind.
 
Neben dem Fälligkeitstag für die Rückzahlung des Gesamtbetrages wird in der Praxis meist eine ratenweise Rückzahlung vereinbart, wobei hier praktischer Weise ein monatlicher Einbehalt zu Gunsten des Arbeitgebers vom Nettoeinkommen die monatliche Rückzahlung garantiert.
 
Die Verzinsung des Darlehen setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Fehlt diese, so ist das Darlehen zinslos gewährt worden.
 
Der große Vorteil des Arbeitgeberdarlehns für den Arbeitnehmer besteht in der Regel darin, dass er also ohne größere Formalitäten kurzfristig einen Geldbetrag direkt vom Arbeitgeber erhält und meist auch die hierfür zu zahlenden Zinsen deutlich unter den üblichen Kapitalmarktzinsen liegen.
 
Bei Arbeitgeberdarlehen profitieren Arbeiter und Angestellte somit von günstigen Zinssätzen. Hier ist aber insofern Vorsicht geboten, da diese Zinsvorteile wiederum beim Finanzamt als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers lohnsteuerpflichtig sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings jetzt entschieden, dass bei marktüblichen niedrigen Zinsen kein geldwerter Vorteil mehr entsteht. Lediglich bei zinslosen Darlehen läuft man in die Steuerfalle.
 
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer aus der Firma ausscheidet, bevor sein Kredit getilgt ist, werden in der Darlehensvereinbarungen meist besondere Rückzahlungs- oder Gesamtfälligkeitsklauseln vereinbart. Eine sofortige Fälligkeit des noch offenen Gesamtrückzahlungsbetrages ist allerdings nur in einem Fall rechtswirksam: bei vom Arbeitnehmer verschuldeter, fristloser Kündigung aus wichtigem Grund.
 
Für den Arbeitnehmer sind demnach Darlehen des Arbeitgebers eine sinnvolle Fremdfinanzierungsmöglichkeit.
 
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